

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Palatina Fun
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverhältnisse zwischen Palatina Fun (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter (nachfolgend "Mieter") über die zeitweise Überlassung von Hüpfburgen und Eventmodulen, unabhängig davon, ob der Mieter Verbraucher oder Unternehmer ist. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters über die Buchung des Mietobjekts zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
3. Mietgegenstand und -dauer
Der Vermieter überlässt dem Mieter das vertraglich vereinbarte Mietobjekt entgeltlich und zur zeitlich befristeten Nutzung. Der genaue Zeitraum sowie das Mietobjekt ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Ein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Übergabe eines bestimmten Mietobjekts besteht nicht. Sollte das vereinbarte Mietobjekt aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Defekt, Diebstahl), nicht verfügbar sein, erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
4. Übergabe und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich entgegenzunehmen bzw. bei Lieferung dafür Sorge zu tragen, dass eine empfangsberechtigte Person anwesend ist. Bei Rückgabe ist das Mietobjekt in gereinigtem, vollständigem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.
5. Nutzung und Aufsichtspflicht
Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, für eine sachgerechte und sichere Nutzung gemäß den überlassenen Anweisungen (z. B. Aufbau-, Sicherheits- und Bedienhinweise) zu sorgen und während des Betriebs für eine durchgehende geeignete Aufsicht zu sorgen.
Die Nutzung bei starkem Wind, Regen, auf abschüssigem Gelände oder ohne ausreichende Sicherung (z. B. Verankerung) ist untersagt.
6. Haftung und Versicherung
Die Haftung für Personen- und Sachschäden, die während der Mietdauer durch die Nutzung oder den Betrieb des Mietobjekts entstehen, geht vollständig auf den Mieter über. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts frei.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Sicherheitshinweisen oder mangelhafte Aufsicht zurückzuführen sind. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
7. Schäden am Mietobjekt
Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden am Mietobjekt, die während der Mietzeit entstehen und nicht auf gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Risse, Brand- oder Schnittstellen, starke Verschmutzungen oder fehlende Einzelteile.
Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für Reparatur oder Ersatz trägt der Mieter. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung kann der Vermieter den Wiederbeschaffungswert geltend machen.
8. Stornierung und Rücktritt
Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Bei Rücktritt durch den Mieter gelten folgende Regelungen:
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bis 5 Werktage vor Mietbeginn: kostenfrei
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4–1 Werktage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
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am vereinbarten Miettag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Schlechtwetter-Regelung:
Im Falle nachweislich schlechter Wetterverhältnisse (Regen, Gewitter oder Wind mit Böen ab Stufe 5 Beaufort) am Veranstaltungstag, die eine sichere Nutzung der Hüpfburg nicht zulassen, ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Grundlage hierfür ist die Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für den Standort der Veranstaltung (Abruf am Vortag bis 18 Uhr). Eine entsprechende Mitteilung durch den Mieter muss bis spätestens 18 Uhr am Vortag schriftlich erfolgen (per E-Mail oder SMS). Eine spätere kostenlose Stornierung ist ausgeschlossen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis geringeren Schadens vorbehalten.
9. Zahlungsbedingungen
Die Miete ist im Voraus per Überweisung oder bar bei Abholung zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe des Mietobjekts zu verweigern.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Unternehmer, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters.
11. Verleih eines Kfz-Anhängers
Sofern im Rahmen der Anmietung bestimmter Hüpfburgen ein Kfz-Anhänger mit überlassen wird, erfolgt die Überlassung ausschließlich zum Zweck des Transports der gemieteten Hüpfburg bzw. des Eventmoduls zwischen dem Abhol- bzw. Lieferort und dem Veranstaltungsort.
Die Nutzung des Anhängers zu anderen Zwecken als dem Transport des Mietobjekts ist ausdrücklich untersagt. Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ebenfalls unzulässig.
Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit dem Kfz-Anhänger (z. B. Führerscheinpflicht, Ladungssicherung, zulässiges Gesamtgewicht) einzuhalten. Für die verkehrssichere Verwendung des Anhängers ist allein der Mieter verantwortlich.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer am Kfz-Anhänger entstehen, es sei denn, diese sind auf normalen Verschleiß zurückzuführen. Dies umfasst insbesondere Schäden durch unsachgemäße Beladung, mangelnde Ladungssicherung, Verkehrsunfälle oder die Überschreitung technischer Grenzen des Anhängers.
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere bei Unfällen oder Verkehrsverstößen, vollständig frei.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


